. Großenbaumer Weg 8 ● 40472 Düsseldorf

.+49 (0)211 17 52 07 50 .muench@rast-muench.de

 

1. Steuerstrafrechtliche Mandate
und die damit zusammenhängenden Fragen des Steuer- und des Strafrechts, auch im Bereich der Selbstanzeige.

2. Mandate aus dem Beitragsstrafrecht
(§ 266a StGB) Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Sozialversicherungsbetrug.

3. Betriebsprüfungen
insbesondere dann, wenn das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen will, da die Kassenbuchführung nicht ordnungsgemäß ist.

4. Außenwirtschaftsprüfungen
Verstöße, Nacherhebung von Einfuhrabgaben, Nachträgliche Prüfung von Ausfuhrvorgängen.

5. Einsprüche und Klagen
gegen Steuerbescheide und den damit zusammenhängenden Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung.

6. Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden
zum Bundesfinanzhof (BFH).

7. Verfahrensdokumentation nach GoDB
Unter Beachtung des BMF-Schreibens vom 14.11.2014 „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ erstelle ich Verfahrensdokumentationen, insbesondere zur Kassenbuchführung. Dies gilt vor allem auch für den technischen Teil der Verfahrensdokumentation.

"Die Verfahrensdokumentation der Kassenbuchführung ist ein wesentlicher Bestandteil einer formell ordnungsgemäßen Kassenbuchführung und wird im Rahmen von Betriebsprüfungen immer häufiger angefordert. In zukünftigen Betriebsprüfungen dürfte das Fehlen einer Verfahrensdokumentation je nach Sachlage dazu führen, dass die Finanzbehörden die Besteuerungsgrundlagen schätzen.“

Daneben berate ich Sie aber auch in sonstigen steuerrechtlichen Fragestellungen:

Im Bereich des Steuerstrafrechts, dem Beitragsstrafrecht und bei Betriebsprüfungen. Hier ist es besonders wichtig, mit der richtigen Strategie die Angelegenheit zu betreuen.

Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung in diesen Bereichen lege ich, nach sorgfältiger Sichtung und Sammlung der wesentlichen Informationen, gemeinsam mit Ihnen die Strategie fest.

Gehören Sie zu den sogenannten bargeldintensiven Betrieben (Gastronomie, Friseur, Taxiunternehmen, Disco oder ähnliches) wird das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung immer auch die Kassenbuchführung prüfen und wird nicht selten die Auffassung vertreten, es dürfe geschätzt werden.

Ich helfe Ihnen dabei, sich gegen das Finanzamt zu wehren. Dabei bin ich nicht nur in der Lage, Ihnen eine realistische Einschätzung dazu zu geben, ob das Finanzamt überhaupt schätzen darf, sondern ich kann auch die vom Finanzamt erstellten Kalkulationen oder Berechnungen sachgerecht entkräften.

Im digitalen Zeitalter kommt es inzwischen immer häufiger zur Auswertung digital vorliegender Kassendaten.

Ich helfe ihnen dabei, die Behauptungen einer Kassenmanipulation in diesem Bereich zu widerlegen, da ich die Daten ebenfalls forensisch auswerte.

Bei der Vertretung in Klageverfahren, Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden ist es besonders wichtig, eine realistische Einschätzung über die vorliegenden Erfolgschancen zu geben.

Sofern ein solches Verfahren keinerlei Aussichten auf Erfolg hat, werde ich Ihnen dies sagen.